Gemäß dieser Verordnung müssen Kälteanlagen jährlich einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit unterzogen werden.
Ferner ist für jede Kühlanlage über 1,5kg Füllgewicht ein Prüfbuch zu führen, in dem der Zeitpunkt jeder Überprüfung eingetragen sein muss.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne.